In der Regel finden kirchliche Trauungen am Samstag statt. Wichtig ist die frühzeitige Anmeldung im
Pfarramt, damit sichergestellt ist, dass die Melanchthonkirche zur Verfügung steht.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt. Gebraucht wird deshalb die Heiratsurkunde mit dem Aufdruck "Nur für kirchliche Zwecke" sowie das Stammbuch, in das der Vollzug der kirchlichen Trauung eingetragen wird.
Für eine evangelische Trauung sollten in der Regel beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und eine/r der beiden muss Mitglied der Evangelischen Kirche sein.
Kann man auch ökumenisch heiraten?
Wenn ein Partner der Evangelischen, der andere der Katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn beide Partner ihrer Kirche verbunden sind. Die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Rücksichten auf die Verwandtschaft genommen werden sollen oder weil man sich nicht für eine Konfession entscheiden kann, ist weniger sinnvoll
Wenn Sie evangelisch heiraten, jedoch Ihre Trauung von der katholischen Kirche anerkannt werden soll, braucht der katholische Partner eine Dispens (Freistellung von der kirchenrechtlichen Eheschließungsform). Ihr Pfarramt wird Ihnen dabei weiterhelfen.
Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
Die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden hat am 23.4.2016 mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt eingegangen sind, in einem öffentlichen Traugottesdienst gesegnet werden können.